Gute Taten, die andere in ihrer Bosheit bloßstellen, werden von diesen in ehrlichster Überzeugung als Bosheit aufgefasst. Leo Tolstoi
Niedergeschlagen, enteignet, verfolgt
Wie der Essener Amtsrichter Dr. Nowatius für die Sparkasse Sprockhövel eine nicht titulierte, zivilrechtliche Forderung im Stil von Moskau-Inkasso durchsetzte.
Missbraucht er sein Amt um Pfandkehren (§ 289 StGB) für Finanzinstitute wie die Sparkasse Sprockhövel zu organisieren, für Einschreib-Einwurf-Dankschreiben?
Zuerst möchte ich mich Ihnen vorstellen: Mein Name ist Horst-Hans Mühlenbeck, geboren 1947, wohnhaft in Essen, wo ich seit gut dreißig Jahren eine Möbelspedition, die Firma Mühlenbeck-Umzüge, betreibe. Meinen Betrieb können Sie sich im Internet unter http://www.muehlenbeck-umzuege.de anschauen.
Im Juli 2006 führte ich eine Einlagerung für die Eheleute P. durch. Frau P. gab an, ihr neues Haus sei nicht rechtzeitig fertiggestellt worden, ihre Eigentumswohnung bereits verkauft, sie müssten ihr Umzugsgut für ca. vier Wochen einlagern. Mein Unternehmen betreibt die Lagerung von Umzugsgut in größerem Stil. In unserer Lagerhalle stehen Container für Umzugsgut und Akten mit ca. 4.000 Kubikmetern Fassungsvermögen. Für uns ist dies „Alltagsgeschäft“.
Zu dem Umzugsgut gehörte ein Mercedes Coupé, 500 SL, ca. 3 Jahre alt, äußerst gut gepflegt, ca. 14.000 km gelaufen. Frau P. sagte mir, die Zwischenwohnung verfüge über keine Garage, und auf der Strasse wollte sie ihr Auto nicht stehen lassen. Also lagerten wir es mit ein.
Nachdem alles gelagert war, meldete sich bei mir Herr Dieter Gramatke, Vorsitzender der Sparkasse Sprockhövel. Er sagte: „Herr Mühlenbeck, wir haben einen gemeinsamen Kunden. Das Auto der Eheleute P. ist uns sicherungsübereignet, geben Sie es an uns heraus.“
Ganz so einfach, wie es sich der Chef der Sparkasse Sprockhövel vorstellte, ist dies nicht. Schließlich handelte es sich um mir anvertrautes Kundengut, der Wert des Fahrzeuges belief sich laut DEKRA Taxe (02) auf 52.500,00 €. Die Sparkasse Sprockhövel hätte einen Gerichtsvollzieher beauftragen müssen. Dieser hätte selbstverständlich über einen vollstreckbaren Titel verfügen müssen, um den Mercedes herausverlangen zu dürfen.
Es gab dann noch weitere Gespräche mit der Sparkasse Sprockhövel. Am Freitag, dem 21.07.2006 gegen 10 Uhr, sagte mir dann der Vorsitzende der Sparkasse Sprockhövel, ich möge das Fahrzeug jetzt umgehend herausgeben oder die Polizei würde es -notfalls mit Gewalt- herausholen.
Ich glaubte, nicht richtig zu hören. Drohte der Vorstand der Sparkasse Sprockhövel mir unverhohlen mit der Polizei? Kein richterlicher Beschluss?
Am gleichen Tag, gegen 12,30 Uhr meldete mir meine Mitarbeiterin, Frau Tanja O., im Treppenhaus warteten zwei Polizisten, die mich sprechen wollten. Ich ging zu ihnen. Sie sagten, sie suchten den 500 SL E-P 2131 (03a), das Auto von Frau P.. Ich führte sie in mein Lager, zeigte ihnen das Fahrzeug und sagte, wenn sie das Fahrzeug mitnehmen wollten, möchten sie mir bitte einen richterlichen Hausdurchsuchungs- Beschlagnahmebeschluss vorweisen. Ich verwies auf mein Lagerhalterpfandrecht. Die Polizisten gingen wieder.
Als ich mein Lager verließ, um in mein Büro zu gehen, standen im Treppenhaus zwei Personen, die sich mir als Gerichtsvollzieher vorstellten, Herr Thomas Schulz und Frau Iris Wontorra. Sie gaben vor, das Fahrzeug E-P 2131 pfänden zu wollen. Einen ordnungsgemäßen Beschluss überreichten sie mir nicht. Wie sich hinterher herausstellte, hatten sie auch keinen. Ich verwies auf mein Lagerhalterpfandrecht. Sie brachen die Pfändung ab, baten aber darum, sich das Fahrzeug einmal anschauen zu dürfen.
Ich schloss noch einmal die Lagertür auf und zeigte den beiden den Wagen. Durch die geöffnete Tür kamen auch die beiden Polizisten wieder ins Lager. Mein Prokurist, Herr Udo Howahl, kam ebenfalls hinzu. Er fragte die beiden Polizisten nach ihren Ausweisen: „Haben wir nicht nötig“ war ihre Antwort. Gleiches bekam ich gesagt, als ich nochmals nach einem richterlichen Beschluss fragte : „Haben wir nicht nötig.“
Der Gerichtsvollzieher Thomas Schulz sagte den Polizisten: „Das Lagerhalterpfandrecht von Herrn Mühlenbeck besteht zu Recht. Ich warne Sie, wenn Sie das Fahrzeug hier herausholen, machen Sie sich strafbar. Schließlich handelt es sich hier um eine rein zivilrechtliche Forderung der Sparkasse Sprockhövel gegen Frau P..“
Ich forderte die Herrschaften auf, mein Lager zu verlassen und wollte die Lagertür wieder verschließen. Als ich den Schlüssel ins Schloss steckte, griff einer der Polizisten mich an, drehte meinen rechten Arm auf den Rücken, drückte seine andere Hand vor meinen Mund und nahm mir so die Möglichkeit zu atmen. (04b)
Zum Glück gingen zwei meiner Mitarbeiter beherzt dazwischen und befreiten mich aus dem Würgegriff des Polizisten.
Dann ging alles ganz schnell. Die Polizei rief Verstärkung. Innerhalb weniger Minuten war unser Lager voller Polizisten, das Fahrzeug wurde von den Beamten mit Gewalt aus meinem Lager geholt.
Herr Staatsanwalt Koschnik von der Staatsanwaltschaft Essen ordnete bereits 7 Tage nach Entfernung aus meinem Lager die Herausgabe des Mercedes an die Sparkasse Sprockhövel an. Zu diesem Zeitpunkt hatten sowohl ich persönlich als auch meine damaligen Rechtsanwälte vehement auf meine der Herausgabe entgegen stehenden Ansprüche hingewiesen. (04c)
Ein richterlicher Hausdurchsuchungsbeschluss liegt mir bis heute nicht vor. Angeblich bestand Gefahr im Verzug. So behauptete es seinerzeit Richter Dr. Nowatius. Begründet hat er dies bis heute nicht. Trotz mehrmaliger Schreiben an ihn, würdigt er mich keiner Antwort. (05a)
Selbst für mich, der ich über die finanziellen Mittel verfüge, war es schwer, einen Anwalt zu finden, der mir half. Keiner, den ich angesprochen habe, war bereit gegen diese Behördenwillkür vorzugehen. Bis heute liegen weder ein Durchsuchungsbeschluss, noch eine Beschlagnahmeanordnung, noch ein zivilrechtlicher Titel vor, die die Entfernung des Roadster aus meinem Betrieb im Sommer 2006 tragen würden. Ein Juradozent schrieb mir eine Stellungnahme zu den rechtlichen Grundlagen eines richterlichen Hausdurchsuchungsbeschlusses. (06). Dadurch wurde mir zum ersten Mal richtig bewusst, welche hohen Anforderungen unser Grundgesetz an solche Beschlüsse stellt.
Schließlich fand ich dann in Herrn RA Michael Bernard, Bad Kreuznach www.ckb-anwaelte.de einen Anwalt, der bereit war, eine Beschwerde gegen den physisch nicht existierenden Hausdurchsuchungsbeschluss einzulegen. Bis hin zum Verfassungsgericht. Anbei die komplette Verfassungsbeschwerde (08) mit allen Anlagen. Leider wurde sie nicht zur Entscheidung angenommen. Nun hoffe ich auf den Europäischer Gerichtshof.
Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, derart in das Leben seiner Bürger einzugreifen, ohne ihnen eine Erklärung dafür zu geben.
Oberstaatsanwalt Kolpatzik, missbraucht er sein Amt, um Bürger, die gegen die Willkür von Beamten Anzeige erstatten, strafrechtlich zu verfolgen um sie derart zu nötigen und zu erpressen, ihre Anzeige zurückzuziehen?
§ 240 Nötigung
§ 240 Nötigung
Obwohl man mir abriet, stellte ich gegen die Polizisten Strafanzeige (09b).
Musste Herr Oberstaatsanwalt Kolpatzik als erfahrener Jurist nicht sofort erkennen, dass in der Akte eine Begründung der Gefahr im Verzug, für den Hausdurchsuchungsbeschluss und die Beschlagnahme fehlte? Hätte Richter Dr. Nowatius dies nicht schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren müssen? Nichts dergleichen war vorhanden. Wie konnte er hier dem Kollegen helfen?
Denn, was nicht sein darf, kann offenbar nicht sein! Er drehte den Spies um und klagte meine Leute und mich wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt an. (10)
Geschah dies eventuell, um mich dazu zu bewegen, meine Anzeige gegen die Polizisten zurückzuziehen? Zeitungsbericht vom 05.07.2008 (12)
Lesen Sie selbst, anbei der Beschluss vom 4.4.07. (14b) 2. Seite, die beiden letzten Absätze. Herr Oberstaatsanwalt Kolpatzik wollte tatsächlich das Verfahren gegen meine Mitarbeiter und mich einstellen, wenn ich die Anzeige gegen die Polizisten zurückziehe! So gnädig ist er – so gut meinte er es mit mir.
Ich habe den fragwürdigen Vorschlag nicht akzeptiert. Beim nächsten Termin wurde das Verfahren eingestellt – ohne Auflagen. (15) Die Anwaltskosten meiner Mitarbeiter trug der Staat, bzw. Sie, als Steuerzahler. Meine Anwaltskosten trug ich selbst. Richter Wissel meinte, dies solle mir eine Lehre sein.
Rechtsanwalt Würzburg (16) aus Bremen war bereit, das Vorgehen des Richters Dr. Nowatius vom Amtsgericht Essen durch Erhebung einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm überprüfen zu lassen. Der Präsident bezeichnete die fehlende Dokumentation des angeblich durch Dr. Nowatius erlassenen Beschlusses leider nur als einen etwas misslichen Umstand. Gleichwohl sei das Amtsgericht Essen darauf hingewiesen worden, zukünftig auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten.
Zumindest die Sparkasse Sprockhövel zeigte sich gegenüber Herrn Staatsanwalt Nenhard mit einem Dankesschreiben (25) erkenntlich. Sogar per Einschreiben. Was war an dem Brief so wertvoll, dass er per Einschreiben verschickt werden musste?
Lang hat ihr Dank aber nicht angehalten, denn als das Gericht die Sparkasse Sprockhövel fünf Monate nach dem Vorfall um die Gründe bat, um die Beschlagnahme ex post zu rechtfertigen, berief sich die Sparkasse Sprockhövel auf ihr Bankgeheimnis. Erst nach Androhung einer Hausdurchsuchung (27) im November 2006 gab die Sparkasse Sprockhövel dann Unterlagen heraus.
Welche Unterlagen, welche Beweise, lagen Richter Dr. Nowatius vor, als er am 21. Juli 2006 seinen Beschluss erließ? Lagen ihm außer dem Wunsch der Sparkasse Sprockhövel, das Fahrzeug – unter Umgehung meines Pfandrechtes – mit Gewalt bei mir herauszuholen, keinerlei Beweise vor, dass die Sparkasse Sprockhövel ein Recht an dem Fahrzeug hatte?
Interessanterweise wurde laut den mir vorliegenden Unterlagen übrigens gar nicht nach dem Mercedes Roadster mit dem amtlichen Kennzeichen E-P 2131 gefahndet, sondern nach dem Kennzeichen E-MK 313. (19)
Ich habe auch gegen den Beschlagnahmebeschuss eine Klage angestrengt, ebenfalls bis zum Verfassungsgericht (21b). Ebenfalls ohne Erfolg. Auch hier hoffe ich noch auf den Europäischen Gerichtshof. (22)
In Vorbereitung ist eine Staatshaftungsklage, man soll ja nichts unversucht lassen. Immer getreu meinem Bibelspruch: Denn Gott gab uns nicht einen Geist der Verzagtheit, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit. (2. Timotheus, Paulusbriefe)
gez. Horst-Hans Mühlenbeck
„Außer Frage steht, dass sich die Justiz der Kritik wegen Ihrer Urteile stellen muss. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt. …“
(Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Rudolf Wassermann - NJW 1998, 730, 731)
1. Nachtrag: Schriftwechsel mit der Frau Justizministerin des Landes NRW, Frau Roswitha Müller-Piepenkötter (DATEI als PDF)
2. Nachtrag: Versucht der Präsident des Amtsgerichts Essen, Herr Kassen, mich einzuschüchtern? (DATEI als PDF)
3. Nachtrag: Grüße zum 3. Jahrestag seiner Pfandkehr für die Sparkasse Sprockhövel an Richter Dr. Nowatius? (DATEI als PDF)
4. Nachtrag: Frau Ministerin Müller – Piepenkötter findet es offensichtlich richtig, dass Ihre Beamten ohne Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss für die Sparkasse Sprokhövel Menschen zusammenschlagen und Firmen plündern, ganz im Stile der Reichskristallnacht. (DATEI als PDF)
5. Nachtrag: Die Gänse von Rom (DATEI als PDF)
6. Nachtrag: Meine Anzeige gegen Herrn Staatsanwalt Nenard (DATEI als PDF)
7. Nachtrag: OLG-Präsident, was läßt er sich alles gefallen um Ganoven zu decken (DATEI als PDF)
8. Nachtrag: Autodiebe (DATEI als PDF)